SEXUELLE IDENTITÄT MUSS GRUNDGESETZ-SCHUTZ ERHALTEN

Homophobe Übergriffe auf Schwule, Lesben und queere Menschen nehmen in den letzten Jahren zu, auch in Tempelhof-Schöneberg. Seit langem wird daher darüber diskutiert, die sexuelle Identität als Diskriminierungsverbot im Text des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetzes ausdrücklich aufzunehmen. Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak setzt sich dafür seit vielen Jahren ein: „Kein Mensch darf in unserem Land aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden. Um das deutlich herauszustellen, ist unsere Verfassung der richtige Ort.“ Luczak hofft, dass eine Verfassungsänderung in dieser Wahlperiode auch mit den Stimmen der Union möglich sein wird.

Als Reaktion auf Diskriminierung und Verfolgung während des Nationalsozialismus wurde der Grundgesetzartikel geschaffen. Er schützt vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung oder Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, wegen religiöser oder politischer Anschauungen sowie von Behinderung. Als einzige NS-Opfergruppe fallen homosexuelle Menschen bis heute nicht unter das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Grundgesetz.

Auch wenn ein Schutz vor Diskriminierung über Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zum Teil gewährleistet ist, würde es sich bei einer Verfassungsänderung nicht um reine Symbolpolitik handeln: „Natürlich wäre die Änderung ein klares und aus meiner Sicht unbedingt notwendiges Signal, aber das hätte natürlich auch rechtliche Auswirkungen. Mit der Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG sichern wir das bisher Erreichte bei Gleichstellung und Schutz gegen Diskriminierung verfassungsrechtlich ab. Reaktionären und rückwärtsgewandten Kräften - die im Deutschen Bundestag und in vielen Landtagen viel zu zahlreich vertreten sind - schieben wir damit einen Riegel vor“, erklärt Rechtspolitiker Luczak.

Herr Frau
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