CDU-Info
Rundbrief der CDU Tempelhof-Schöneberg
cdu-tempelhof-schoeneberg.de

November / Dezember 2009 / Januar 2010
Aus dem Bundestag
Dr. Jan-Marco Luczak:
Die CDU erobert nach 15 Jahren das Direktmandat in Tempelhof-Schöneberg zurück!
Dr. Jan-Marco Luczak
Dr. Jan-Marco Luczak

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Tempelhof-Schöneberg,

wir haben unsere Wahlziele erreicht: die Union ist die stärkste Kraft im 17. Deutschen Bundestag und wir bilden gemeinsam mit der FDP eine christlich-liberale Koalition, die eine bürgerliche Regierung unter der Führung von Angela Merkel als Bundeskanzlerin trägt. Natürlich freut mich eines besonders: den Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg konnten wir nach 15 Jahren erstmals wieder direkt gewinnen. Mit 32,5 Prozent der Erstimmen haben Sie mich zu ihrem neuen Wahlkreisabgeordneten für Tempelhof-Schöneberg gewählt. Damit lagen wir 6,1 Prozent vor der Spitzenkandidatin der GRÜNEN im Bund und Zweitplatzierten Renate Künast und 9,8 Prozent vor der bisherigen Wahlkreisinhaberin Mechthild Rawert von der SPD. Für Ihr Vertrauen bedanke ich mich sehr herzlich!

Dieses Ergebnis ist ein gemeinsamer Erfolg - er wurde erst möglich durch die Unterstützung von unzähligen freiwilligen Helfern, die den Wahlkampf beim Plakatieren, Verteilen von Flyern oder bei den verschiedensten Straßenaktionen mitgetragen und mich begleitet haben. Auch Ihnen gilt mein ganz persönlicher Dank!

Bundesweit erreichte die Union mit 33,8 Prozent der Zweitstimmen - gegenüber der Bundestagswahl 2005 haben wir uns um 1,4 Prozent verschlechtert. Trotz des insgesamt erreichten Wahlsieges dürfen wir nicht leichtfertig darüber hinweggehen - es wird eine Aufgabe der kommenden Wochen und Monate sein, den Ursachen hierfür auf den Grund zu gehen. Eines steht aber bereits jetzt fest: das in der Großen Koalition verwaschene inhaltliche Profil müssen wir zurückgewinnen und uns dabei auf den Markenkern der CDU besinnen: die Soziale Marktwirtschaft!

In Berlin konnte die Union entgegen des Bundestrends mit 22,8 Prozent hingegen 0,8 Prozent zulegen und ist landesweit wieder stärkste Kraft. Besonders erfreulich ist dabei, dass wir im Ostteil unserer Stadt besonders viele Stimmen hinzugewinnen konnten. Die CDU Berlin konnte im Ergebnis fünf Direktmandate gewinnen und entsendet nun 6 Abgeordnete in den Bundestag. Wenig Anlass zur Freude bietet allerdings der Umstand, dass die LINKE dieses Mal in absoluten Stimmen die SPD in Berlin auf Platz drei verwiesen hat. Es zeigt sich einmal mehr, dass der von Wowereit und der SPD eingeschlagene Weg, die LINKE regierungsfähig zu machen, sich als Bumerang erweist.

Dr. Jan-Marco Luczak
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen!

In den kommenden vier Jahren werden wir nun das, was wir den Menschen vor der Wahl gesagt haben, umsetzen. Der mit der FDP geschlossene Koalitionsvertrag ist dazu eine gute Grundlage: er trägt die klare Handschrift der Union. Wir haben vereinbart, die Menschen zu entlasten - gerade die Leistungsträger der Gesellschaft - die Familien und der Mittelstand - müssen mehr Netto vom Brutto erhalten. Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöhen wir zum 1. Januar 2010, die Kalte Progression mildern wir ab. Wir haben weiter vereinbart, mehr in Zukunft zu investieren - Bildung und Forschung haben bei unseren Ausgaben Priorität. Die Qualität der Kindertagesstätten werden wir gemeinsam mit den Ländern verbessern und ein einkommensunabhängiges, nationales Stipendienprogramm einrichten. Denn Bildung darf keine Frage der Herkunft sein. Insgesamt werden wir die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung bis 2013 um 12 Mrd. Euro erhöhen. All diese Ausgaben sind notwendig, um nachhaltiges Wachstum zu generieren - nur so kommt Deutschland gestärkt aus der Krise. Gleichwohl sind wir uns bewusst: wir müssen den Weg aus dem Schuldenstaat verlassen. Deswegen ist eine nachhaltige Haushaltspolitik fester Bestandteil unserer Koalitionsvereinbarung: das jährliche Ausgabenwachstum muss danach unter dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts liegen; die Schuldenbremse des Grundgesetzes wird ebenso strikt eingehalten, wie der europäische Stabilitätspakt.

Die Politik von Union und FDP wird insgesamt getragen von gemeinsamen politischen Prinzipien: Freiheit in Verantwortung, Leistungsbereitschaft und Solidarität, Toleranz und Fairness sowie Heimatverbundenheit und Weltoffenheit. Trotz der gemeinsamen Überzeugungen und Ziele: die Wörter des Koalitionsvertrages müssen nun mit Leben gefüllt werden. Die Aussprache zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin hat bereits gezeigt, dass dies auch gerade im Verhältnis zur FDP keine leichte Aufgabe werden wird. Insbesondere in meinem Arbeitsbereich - dem Rechtsausschuss - wurde sehr deutlich, dass bei dem Austarieren von Freiheit auf der einen und Sicherheit auf der anderen Seite, unterschiedliche Sichtweisen und Ansätze bestehen. Die Union wird in den kommenden vier Jahren Garant dafür sein, dass die Menschen auch zukünftig wirksam vor Straftaten geschützt werden und in Sicherheit leben können. Denn ohne Sicherheit kann Freiheit nicht gelebt werden.

Ich freue mich auf die Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Wahlergebnis ist für mich Ansporn und Verpflichtung zugleich. Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen, Anregungen oder Kritik an mich zu wenden.

Dr. Jan-Marco Luczak
Mitglied des Deutschen Bundestages
für Berlin Tempelhof-Schöneberg

Die Schwerpunkte von Dr. Jan-Marco Luczak im Deutschen Bundestag

Arbeit im Rechtsausschuss:
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist ein so genannter Gesetzgebungsausschuss. Seine Haupttätigkeit liegt in der Vorbereitung und Beratung von Gesetzesentwürfen, die auf der Grundlage von Berichten und Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses im Plenum behandelt werden. Sein Arbeitsbereich entspricht größtenteils dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Federführend berät der Rechtsausschuss insbesondere Vorlagen aus folgenden Bereichen:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handels- und Wirtschaftsrecht (Gesellschafts- und Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz)
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafvollzugsrecht
  • Gerichtsverfassung, Rechtspflege, Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare
  • Verfahrensrecht auf den genannten Gebieten
  • Völkerrecht, Rechtshilfe, Auslieferungsrecht
  • Recht der Europäischen Union für den Justizbereich
Dr. Jan-Marco Luczak
Dr. Jan-Marco Luczak

Rechtsausschuss als mitberatender Ausschuss:
Neben diesen Themen berät er Vorlagen, die zur federführenden Beratung einem anderen Ausschuss zugewiesen sind, deren Sachgebiet aber teilweise auch die oben genannten Felder der Rechtspolitik betreffen. Vorlagen der Europäischen Union Ein wachsender Teil der Tätigkeit des Rechtsausschusses wird durch Vorgaben der Europäischen Union bestimmt. Die zur Federführung oder Mitberatung überwiesenen EU-Vorlagen sowie die Dokumente und Unterrichtungen der Organe der Europäischen Union werden grundsätzlich zunächst im Unterausschuss Europarecht des Rechtsausschusses ausführlich beraten. Immer wieder legt auch die Bundesregierung Berichte über den Stand der Verhandlungen zum Gemeinschaftsrecht sowie zu den Abkommen im Rahmen der sogenannten Dritten Säule - dem Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit - vor.

Stellungnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht:
Der Rechtsausschuss berät zudem den Deutschen Bundestag in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und entwirft Stellungnahmen etwa zur Frage, ob ein Bundesgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Arbeit im Unterausschuss Europarecht:
Im Unterausschuss Europarecht wird vom Europäischen Zentralhandelsregister bis zum Europäischen Haftbefehl alles beraten, was europarechtlich relevant ist. Die Fachpolitiker im Europarecht bearbeiten unter anderem Vorschläge zu EU-Richtlinien und beraten Initiativen zu europäischen Vorschriften. Der Rechtsausschuss schlägt auf der Grundlage der Empfehlungen des Unterausschusses Europarecht dem Plenum die weitere Vorgehensweise zu den jeweiligen Vorlagen vor.

Blick auf das Regierungsviertel
Blick auf das Regierungsviertel

Arbeit im Innenausschuss:
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages berät federführend über sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes. Seine Zuständigkeiten korrespondieren weitgehend mit denen des Bundesministeriums des Innern. Die Bandbreite der Zuständigkeiten umfasst im Wesentlichen folgende Themen:

  • Ausländer- und Asylpolitik
  • Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
  • Informationsgesellschaft
  • Innere Sicherheit und Schutz der Verfassung
  • Öffentlicher Dienst
  • Personenstandswesen und Namensrecht
  • Politische Bildung
  • Religionsgemeinschaften
  • Staatsangehörigkeit
  • Statistik/Meldewesen
  • Vereins- und Versammlungsrecht
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Wahlen/Parteien
  • Zivil- und Katastrophenschutz

Neben der Beratung von Gesetzesvorlagen nimmt der Innenausschuss Berichte der Bundesregierung zu wichtigen Sachgebieten der Innenpolitik entgegen. Bei überwiesenen Berichten kann er auf ihrer Basis Handlungsempfehlungen an die Bun desregierung aussprechen. Die Verfassungsschutzberichte werden alljährlich eingehend diskutiert.


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