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Rechtlich ist der Senat nicht an einen erfolgreichen Volksentscheid gebunden.
Dennoch darf der Wille der Bevölkerung nicht ignoriert werden.
Während des Verfahrens hat der Senat die Pflicht, "den Erfolg eines Volksbegehrens bzw. Volksentscheids nicht durch entgegenstehendes Hoheitshandeln zu vereiteln".
Nach einem erfolgreichen Volksentscheid ist er dazu verpflichtet, den Inhalt des erfolgreichen Volksentscheids "in der eigenen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und die zugrundeliegende Willensentschließung des Volkes gegen die eigene Position abzuwägen".
Daraus könnte die Pflicht entstehen, nach Kompromissen, wie z.B. der Nutzung als Geschäftsflughafen, zu suchen.
Zu diesem Ergebnis kommt der Verfassungsrechtler Matthias Rossi in einem Gutachten für die ICAT.
Rot-Rot muss den Schließungs- und Entwidmungsbescheid deshalb schnellstmöglich aufheben.
Der Senat darf die Berlinerinnen und Berliner, will er sich nicht dem Vorwurf des Verfassungsbruchs aussetzen, nicht vor vollendete Tatsachen stellen.
Bis zum 14. Februar 2008 müssen mehr als 170.000 Stimmen zustande kommen.
Je mehr es sind, desto größer wird der Druck auf den Senat.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist das Engagement jedes Einzelnen notwendig.
Werben Sie in Ihrem Umfeld für den Erhalt Tempelhofs.
Tragen Sie zum erfolgreichen Volksbegehren bei!
Wenn wir gemeinsam weiterkämpfen wie bisher, können wir es schaffen!
Berlin entscheidet – Tempelhof bleibt Flughafen!
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