CDU-Info
Rundbrief der CDU Tempelhof-Schöneberg
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Februar / März / April 2007
Aus dem Bundestag
Peter Rzepka:
Die Gesundheitsreform - besser als ihr Ruf

Am 2. Februar ist die Gesundheitsreform der Großen Koalition trotz etlicher Gegenstimmen aus den eigenen Reihen mit einer soliden Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Das sogenannte "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" ist neben der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen ("Föderalismusreform") und der Unternehmensteuerreform das dritte große Reformprojekt der Regierung.

Peter Rzepka
Peter Rzepka

Die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU waren mit folgenden Zielvorstellungen in die Verhandlungen mit der SPD gegangen: Eine Gesundheitsreform, die ihren Namen verdient, sollte u. a. Kostensteigerungen abmildern, die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten abkoppeln sowie für mehr Wettbewerb und Transparenz im System sorgen. Im Gegensatz dazu strebte der Koalitionspartner SPD ein weitgehend staatlich gelenktes, zentral gesteuertes Gesundheitswesen an, sowie, im Ergebnis, die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung. Trotzdem konnten wir Verbesserungen gegenüber dem gegenwärtigen Rechtszustand und dem ursprünglichen Entwurf der Gesundheitsministerin erzielen, welche die Handschrift der Union deutlich erkennen lassen:

1. Künftig können die Versicherten das Angebot ihrer Krankenkasse nach Leistung und Preisen beurteilen. Kann eine Kasse mit dem Pauschbetrag, den sie für jedes Mitglied aus dem geplanten Gesundheitsfonds erhält, die gesetzlichen Leistungen nicht finanzieren, muss sie von ihren Mitgliedern einen Aufschlag verlangen. Die Versicherten können selbst entscheiden, ob der Zuschlag durch das Leistungsangebot ihrer Kasse gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn sie nicht davon überzeugt sind, können sie zu einem anderen Anbieter wechseln. Das eröffnet Wahlmöglichkeiten und stärkt das Kostenbewusstsein.

2. Die in dem Fondsmodell vorgesehene gesetzliche Festschreibung der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist ein erster Schritt zur Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten. D.h. steigende Gesundheitsausgaben verteuern nicht mehr automatisch den Faktor Arbeit. Die Beiträge können ab 2009 nur noch mit parlamentarischer Mehrheit angehoben werden, der Weg hin zu schleichenden Beitragserhöhungen ist verbaut. Ein weiterer Schritt zur Entkoppelung ist der Zuschuss des Bundes an die Krankenkassen aus Steuermitteln. Er beträgt 2008 insgesamt 2,5 Mrd. Euro. Ab 2009 wird die Summe so lange um 1,5 Mrd. Euro pro Jahr steigen, bis ein jährlicher Gesamtzuschuss von 14 Mrd. Euro erreicht ist. Dadurch werden Errungenschaften wie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, die der gesamten Gesellschaft zugute kommen, auf mehr Schultern verteilt.

3. Was die aktuellen Beitragssatzsteigerungen anbelangt: Sie sind nicht auf die Gesundheitsreform zurückzuführen, sondern auf Fehler in der Vergangenheit. So haben die Krankenkassen zum einen Schulden aufgehäuft, die bis Ende 2008 zwingend abgebaut werden müssen. Zum anderen haben sie bislang nicht in ausreichendem Maße Rückstellungen für die Altersversorgungsansprüche ihrer Mitarbeiter gebildet. Allgemein gilt: Die Kosten im Gesundheitswesen steigen. Grund dafür sind die höhere Lebenserwartung der Menschen und der medizinische Fortschritt. Der Kostenentwicklung kann nur mit noch mehr Wettbewerb begegnet werden.

Abgesehen davon hat der hartnäckige Einsatz der CDU/CSU in den Verhandlungen zu weiteren Verbesserungen geführt:

Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung, das u.a. durch die Bildung von Altersrückstellungen gekennzeichnet ist, bleibt erhalten. Der Arztberuf hat eine Zukunft als freier Beruf und wird durch eine Gebührenordnung mit festen Preisen gestärkt. Das bisherige System aus Punktwerten und starrer Budgetierung wird beendet. Niedergelassene Ärzte sollen künftig allein, in Gruppen oder gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Verträge mit einzelnen Krankenkassen abschließen können. Wir erwarten davon mehr Sachnähe und Flexibilität. Auch die Krankenkassen profitieren: Sie können ihren Mitgliedern spezielle Tarife wie Hausarzt- oder Erstattungstarife anbieten. Dass künftig auch gesetzlich Versicherte einen auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz wählen können, ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz und Wettbewerb.

So schlecht, wie sie von manchen geschrieben wird, kann die Reform also nicht sein.

Peter Rzepka
Mitglied des Deutschen Bundestages
für Berlin Tempelhof-Schöneberg

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