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Es wurde allen schnell klar, dass der Unterhaltungskostenrückstau an unseren Straßen und Gehwegen in Höhe von 400 Millionen Euro mit diesem Gesetz zu Lasten der Grundstückseigentümer (als "Neubau- und Verbesserungsprogramm" getarnt) abgebaut werden soll, um dann nach den Erschließungskosten die Anlieger zum zweiten Mal für ihre Straße bezahlen zu lassen.
Dies befürchten übrigens auch die Bezirksbürgermeister aller Parteien, die sich im Rat der Bürgermeister (RdB) mit 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen haben.
Nicht zuletzt stammen auch aus dem RdB die mahnenden Kostenberechnungen für den erforderlichen Verwaltungsaufwand zum Eintreiben der Straßenausbaubeiträge: Mindestens 70 eher jedoch 80 Prozent der zu erzielenden Einnahmen werden danach von der Verwaltung wieder "aufgefressen"!
Und das bei Aufwendungen für die betroffenen Grundstückseigentümer von in der Regel mehr als 10.000 Euro.
Ja, sind denn die Urheber dieses Gesetzes so blind oder so borniert, dass sie die ständig steigenden Insolvenzen kleiner und mittlerer Betriebe und die wachsende Zahl von Zwangsversteigerungen von Immobilien nicht zur Kenntnis nehmen?
Bereits 10.000 Euro bedeuten oft den Ruin.
Ein Blick in die Zeitungen würde helfen!
Für die CDU im Abgeordnetenhaus von Berlin und in Tempelhof-Schöneberg bleibt es deshalb bei dem konsequenten Kampf gegen dieses Gesetz.
Wieviele Mitbürger dabei an unserer Seite stehen, zeigen die vielen Unterschriften, die wir bei unseren Veranstaltungen sammeln.
Das hilft weiter – verhindern werden wir es jedoch nur können, wenn wir am 17. September 2006 den rot-roten Senat zu Fall bringen!
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