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Hart gehen die drei Senatsmitglieder mit der Senatsmehrheit ins Gericht.
Vorwürfe an die fünf anderen Robenträger ziehen sich durch das gesamte Minderheitsvotum - ein in dieser Lautstärke schon lange nicht mehr gehörter Richterprotest.
Scharf kritisiert auch Michael Bertrams, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Urteil:
"Das durch das Kopftuch vermittelte Frauenbild steht in offenem Widerspruch zu elementaren Grundwerten unserer Verfassung."
Dieses Thema beschäftigt nicht nur Juristen, sondern auch Politiker und politisch interessierte Menschen in Deutschland.
Die Hartnäckigkeit von Frau Ludin hat die Deutschen regelrecht wachgerüttelt.
Bis dahin wurde zwar das Kopftuch nicht gerade mit Begeisterung wahrgenommen, es gab allerdings keine lauten Stimmen, um das Kopftuch im gesamten Öffentlichen Dienst zu untersagen.
Ein entsprechender Antrag der Frauen Union Tempelhof-Schöneberg wurde auf dem letzten Kreisparteitag einstimmig beschlossen.
Für die Frauen Union ist das Tragen des Kopftuches als religiöse Ausdrucksform anders zu bewerten als christliche Symbole.
Das Tragen des Kopftuches wertet die Frauen Union als sichtliches Zeichen für den islamischen Fundamentalismus.
Der Islamismus ist im Gegensatz zum Islam, der das Kopftuchtragen (nach dem Koran) nicht vorschreibt, keine Religion, sondern eine zeitgenössische Erscheinung, ja eine rechtsradikale totalitäre Ideologie.
Zuwanderer haben in jedem Gastland Mitbringerschuld und haben den größeren Beitrag zur Integration zu leisten.
Bei aller Respektierung der kulturellen Identität der Muslime kann es keinen gleichberechtigten Wettbewerb der Kulturen im Gastland geben.
Die deutsche Lebenswelt und Kultur muss Vorrang haben.
Die Identität der Deutschen als Nationalstaat darf nicht zur Disposition stehen.
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