CDU Tempelhof-Schöneberg

Mittwoch, 10. März 2010

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CDU-Kreisverband
Tempelhof-Schöneberg

Tempelhofer Damm
158 / 160 (4. OG)
D - 12099 Berlin

Tel.: (030) - 751 33 88
Fax: (030) - 752 22 74
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Mitgliedschaft
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Fragen zur Mitgliedschaft in der CDU:
01. Vorteile einer Mitgliedschaft
02. Mitgliedsantrag
03. Mitgliedsbeitrag
04. Zeitlicher Umfang
05. Zuständiger Kreis-/Ortsverband
06. Eintritts-/Mindestalter
07. Staatsangehörigkeit
08. Kirchen- und Parteizugehörigkeit
09. Satzung, Statut und Grundsatzprogramm
10. Frage nicht beantwortet

01. Vorteile einer Mitgliedschaft

Durch die Mitgliedschaft in der CDU unterstützen Sie eine Politik, die Ihren Interessen und Vorstellungen entspricht. Lernen Sie Abgeordnete und kommunale Mandatsträger kennen und gehen Sie direkt auf sie zu, um Ihre Anliegen vorzubringen.

Sie aber können aber auch selbst daran arbeiten, das zu verändern, was Ihnen schon immer mißfallen hat. Durch Ihre Mitwirkung vor Ort nehmen Sie bereits entscheidenden Einfluß auf die Politik. Auf Orts- und Kreisverbandsebene werden alle kommunalpolitischen Themen erörtert, diskutiert und entschieden. Dabei kann es sich z.B. um den Bau einer Ampelanlage, die Errichtung oder Schließung einer öffentlichen Einrichtung und vieles mehr handeln.

Wenn Sie wollen, können Sie sich im Wahlkampf engagieren. Wirken Sie mit bei der Aufstellung und Auswahl von Kandidaten, die bei Wahlen für die CDU stehen sollen. Oder kandidieren Sie selbst!

Ferner erhalten Sie Informationen aus erster Hand - umfassender als aus der Zeitung oder dem Fernsehen. Und Sie finden Zugang zu zahlreichen Freizeit-Angeboten. Dazu gehören unter anderem interessante Veranstaltungen, Seminare, Arbeitskreise und Workshops zu den unterschiedlichsten Themen, aber auch Exkursionen, Kegelabende oder Stammtische.

Schauen Sie in unsere Foto-Galerie und überzeugen Sie sich selbst: Politik macht Spaß!

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02. Mitgliedsantrag

Wenn Sie Mitglied werden wollen, reichen Sie bitte den schriftlichen Aufnahmeantrag bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Kreisgeschäftsstelle ein oder nutzen Sie unseren Online-Mitgliedsantrag.

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03. Mitgliedsbeitrag

Die CDU hat keinen festen Beitragssatz. Wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag ist, richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wer mehr verdient, kann auch mehr zahlen - doch letztlich entscheiden Sie. Es gibt lediglich einen Mindestbeitrag von 10,00 Euro pro Monat. Hier können Sie die Beitragsregelung der CDU mit Richtwerten zur Selbsteinschätzung aufrufen.

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04. Zeitlicher Umfang

Die Mitgliedschaft in der CDU ist auch bei einem vollen Terminkalender möglich. Den Umfang Ihrer Aktivitäten bestimmen Sie selbst. Allein mit Ihrer Mitgliedschaft leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der CDU.

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05. Zuständiger Kreis-/Ortsverband

Örtlich zuständig ist in der Regel der Kreisverband des Wohnsitzes. Auf Antrag kann auch eine Aufnahme durch den Kreisverband des Arbeitsplatzes erfolgen. Mit der Aufnahme weist der Kreisverband das Mitglied einem Ortsverband zu. Auch hier ist es in der Regel der Ortsverband des Wohnsitzes oder des Arbeitsplatzes. Hier erhalten Sie eine Übersicht über den Kreisverband Tempelhof-Schöneberg und seine Ortsverbände.

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06. Eintritts-/Mindestalter

Um Mitglied der CDU zu werden, müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ab 12 Jahre kann man Mitglied der Schüler Union und ab 14 Jahre Mitglied der Jungen Union werden. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht. Mitglied der Senioren Union kann werden, wer das 60. Lebensjahr erreicht hat oder bereits früher aus dem Berufsleben ausgeschieden ist (z.B. Vorruhestand).

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07. Staatsangehörigkeit

Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und im Geltungsbereich des Grundgesetzes wohnt, kann an seinem Wohnsitz CDU-Mitglied werden.

Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht besitzt, kann als Gast in der Partei mitarbeiten. Er kann in die Partei aufgenommen werden, wenn er nachweisbar seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Geltungsbereich des Grundgesetzes wohnt.

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08. Kirchen- und Parteizugehörigkeit

Die Zugehörigkeit zu einer Kirche bzw. Konfession ist nicht erforderlich, um Mitglied der CDU werden zu können. Wenn Sie der CDU beitreten wollen, dürfen Sie nicht zugleich einer anderen Partei angehören.

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09. Satzung, Statut und Grundsatzprogramm

Die Satzung des Kreisverbandes sowie das Statut und das Grundsatzprogramm der CDU finden Sie jeweils als PDF-Datei im Download-Service.

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10. Frage nicht beantwortet

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet werden konnte, wenden Sie sich bitte an unsere Kreisgeschäftsstelle.

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Online-Mitgliedsantrag

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