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Für ihre Arbeit bedient sie sich in der Regel der von ihr eingesetzten Ausschüsse.
Die Ausschüsse haben aber kein selbstständiges Entscheidungsrecht, sondern nur Beratungs- und Kontrollfunktion.
Die BVV kann Vorlagen und Anträge, die sie beschließen soll, an die Fachausschüsse zur eingehenden Beratung überweisen.
Nach der Beratung werden diese dann mit einer Beschlussempfehlung wieder in die BVV zur Abstimmung eingebracht.
Die BVV ist jedoch nicht an die Beschlussempfehlung gebunden.
Als Hauptaufgabe bestimmt die BVV die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Sie entscheidet unter anderem über den Bezirkshaushaltsplan, die Verwendung von Sondermitteln, die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung sowie über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Aufgaben der BVV sind vielfältig und umfangreich.
Sie werden von der Öffentlichkeit oft verkannt bzw. nicht gebührend wahrgenommen.
Die Bezirksverordneten sind ehrenamtlich tätig, wofür sie eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten.
Gelegentlich werden die Bezirksverordneten bezüglich ihrer "Wichtigkeit" von Außenstehenden belächelt.
Oft werden aber aus der Mitte der Bezirksverordneten künftige Abgeordnete, Staatssekretäre und gelegentlich Senatoren rekrutiert.
So sei hier der erste Bundespräsident unseres Landes genannt.
Theodor Heuss war vor dem Krieg unter anderem auch Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung von Schöneberg.
Ihr Rainer Kotecki,
Bezirksverordnetenvorsteher
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